Unsere Leistungen

ERGOTHERAPIE ...

…geht davon aus, dass „tätig sein“ und „handeln können“ Grundbedürfnisse eines Menschen sind und seine Gesundheit fördern. Ziel ist es immer eine Verbesserung der Selbstständigkeit in den Bereichen Alltag, Beruf und Freizeit zu erzielen. 

 

Unsere Behandlungen erfolgen auf ärztlichem Kassen- oder Privatrezept in unserer Praxis in Kürnach. Nach Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, behandelnden Arzt oder Kollegen legen wir grundsätzlich viel Wert.


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Unsere Leistungen
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WIE BEKOMMT MAN EIN ERGOTHERAPIE REZEPT VERSCHRIEBEN?

 

Ärztliche Verordnung / Ergotherapie Rezept

Ergotherapie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin /Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) auf einem Ergotherapie Rezept verordnet. Er/Sie kann dabei - je nach Krankheitsbild und Ziel- zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:

  • sensomotorisch- perzeptive Behandlung
  • motorisch- funktionelle Behandlung
  • Psychisch- funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
  • Hausbesuch

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis auf den Eigenanteil/Zuzahlung bei gesetzlich- und privat Versicherten.

 

Gesetzlich Versicherte:

Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (Primärkassen, Betriebskassen, VdAK) in Höhe von 90% übernommen. Für Versicherte der Berufsgenossenschaft werden die Kosten in voller Höhe übernommen.

 

Privatversicherte:

Bei Privatversicherten orientieren wir uns an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung, zumindest anteilig. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden - die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte ihrem Vertrag (variiert je nach Art des Vertrags).

 

Der Eigenanteil/Zuzahlung:

Als Patient zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% zzgl. 10€ Gebühr je Rezept, es sei denn Sie sind aufgrund eines niedrigen Einkommens oder der hohen Kosten für Anwendungen für Ihre Krankheit befreit. Ob ein Anspruch auf eine eventuelle Befreiung vom Eigenanteil besteht ist mit der zuständigen Krankenkassen abzuklären. Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind vom Eigenanteil und der Rezeptgebühr befreit. 

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ergotherapie darf sowohl von Fachärzten wie auch von Hausärzten und Allgemeinmedizinern verordnet werden.
  • Ergotherapie wird dann verordnet, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Kindergarten, Schule, Beruf) und/oder Freizeit kommt.
  • Die Rezepte bei gesetzlich Versicherten sind maximal 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig (bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung).
  • Die Verordnungsmenge im Regelfall (gesetzlich Versicherte) richtet sich nach der entsprechenden Indikationsgruppe. Nach Ausschöpfung des Regelfalls sehen die gesetzlichen Krankenkassen eine Therapiepause von 3 Monaten vor, bevor wieder mit einer erneuten Erstverordnung ein neuer Regelfall (aufgrund derselben Diagnose) begonnen werden darf.
  • Auch nach dem Regelfall ist eine weiter Verordnung ohne 3-monatige Pause möglich, sofern medizinisch indiziert: dies ist auf dem Rezept durch ein Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sowie einer kurzen Begründung am Rezeptende kenntlich zu machen. Manche Krankenkassen erwarten vor der Fortführung der Therapie als "Ausnahme vom Regelfall", dass das Rezept dort zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Therapie kann trotzdem fortgeführt werden, bis ggf. ein Ablehnungsbescheid angekommen ist. Viele Krankenkassen haben jedoch auf dieses komplizierte Verfahren bereits verzichtet. 

 


WIR BEHANDELN ERWACHSENE bei…

  • Bedarf der Rehabilitation nach einem Schlaganfall oder Infarkt
  • Neurologischen Erkrankungen wie Morbus Parkinson oder Multipler Sklerose
  • Neuromuskulären Erkrankungen wie ALS, Duchenne oder Myopathien
  • Schädel-Hirn-Traumata (SHT)
  • Querschnittssyndrom
  • Rheumatischen Erkrankungen
  • Psychischen Erkrankungen (Depression, Sucht)
  • Alltagstraining
  • Schmerzerkrankungen

WIR BEHANDELN KINDER UND JUGENDLICHE mit… 

  • ADHS/ADS 
  • Umschriebener motorischer Entwicklungsverzögerung
  • Bewegungsstörungen (Grob-, Fein- und Graphomotorik)
  • Störungen der Handlungs- und Bewegungsplanung sowie – ausführung
  • Sensorische Integrationsstörungen
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen
  • Schulleistungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie)
  • Problemen im sozio-emotionalen Bereich
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Autismus
  • Körperlicher und geistiger Behinderung
  • Mangelnder Selbstständigkeit
  • Spiel-, Sprach- und Malentwicklung