ERGOTHERAPIE ...
…geht davon aus, dass „tätig sein“ und „handeln können“ Grundbedürfnisse eines Menschen sind und seine Gesundheit fördern. Ziel ist es immer eine Verbesserung der Selbstständigkeit in den Bereichen Alltag, Beruf und Freizeit zu erzielen.
Unsere Behandlungen erfolgen auf ärztlichem Kassen- oder Privatrezept in unserer Praxis in Kürnach. Nach Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, behandelnden Arzt oder Kollegen legen wir grundsätzlich viel Wert.
WIE BEKOMMT MAN EIN ERGOTHERAPIE REZEPT VERSCHRIEBEN?
Ärztliche Verordnung / Ergotherapie Rezept
Ergotherapie wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin /Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) auf einem Ergotherapie Rezept verordnet. Er/Sie kann dabei - je nach Krankheitsbild und Ziel- zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:
In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis auf den Eigenanteil/Zuzahlung bei gesetzlich- und privat Versicherten.
Gesetzlich Versicherte:
Generell werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen (Primärkassen, Betriebskassen, VdAK) in Höhe von 90% übernommen. Für Versicherte der Berufsgenossenschaft werden die Kosten in voller Höhe übernommen.
Privatversicherte:
Bei Privatversicherten orientieren wir uns an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung, zumindest anteilig. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden - die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte ihrem Vertrag (variiert je nach Art des Vertrags).
Der Eigenanteil/Zuzahlung:
Als Patient zahlen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% zzgl. 10€ Gebühr je Rezept, es sei denn Sie sind aufgrund eines niedrigen Einkommens oder der hohen Kosten für Anwendungen für Ihre Krankheit befreit. Ob ein Anspruch auf eine eventuelle Befreiung vom Eigenanteil besteht ist mit der zuständigen Krankenkassen abzuklären. Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind vom Eigenanteil und der Rezeptgebühr befreit.
Das Wichtigste in Kürze:
WIR BEHANDELN ERWACHSENE bei…
WIR BEHANDELN KINDER UND JUGENDLICHE mit…